Was ist bzw. wer braucht Logopädie?

Wir untersuchen, beraten und behandeln Menschen aller Altersgruppen mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen, die organisch oder funktionell verursacht werden.

Die logopädische Verordnung muss von Ihrem Kinderarzt, HNO-Arzt (Hals-Nasen-Ohren-Arzt) Neurologen, Hausarzt oder Kieferorthopäden ausgestellt werden.
Die Behandlungskosten übernimmt Ihre Krankenkasse. Ab dem 18. Lebensjahr kommt der gesetzliche Eigenanteil hinzu (10 % plus 10 € Rezeptgebühr).
Sollte Ihr Arzt Ihnen aus gesundheitlichen Gründen einen Hausbesuch verordnen, kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause bzw. ins Seniorenheim etc.

Nach einem ausführlichen Beratungsgespräch erfolgt die logopädische Diagnostik. Danach wird ein individuell auf Sie zugeschnittener Therapieplan erstellt.
Die Therapie findet dann, je nach Verordnung und Ausprägung der Sörung, ein- bis mehrmals wöchentlich à 45 Minuten statt.